Dorota Lazarski2024-02-13T17:29:58+00:00
Portrait Dorota Lazarski

Online-Praxis für Ernährungstherapie

Dorota Lazarski

Ernährungsberaterin VDOe

B.Sc. Ökotrophologie

M.A. eHealth

Von Krankenkassen erstattet

Sie möchten Ihr Essverhalten langfristig verändern, indem Sie gesunde Routinen aufbauen? Dann lassen Sie sich von mir begleiten.

Insbesondere begleite ich Erwachsene mit einer Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) mit Konzentrationsschwächen, impulsiven Verhaltensweisen und ausgeprägter Unruhe.

  • Auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten

  • Von gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst

  • Langfristige Ergebnisse ohne Diäten & Verbote

  • Behandlungsleitlinien-konform

  • Wissenschaftlich-fundierte Beratung

Professionelle, ortsunabhängige Ernährungsberatung

Beratungs­­schwerpunkte

Adipositas und Folgeerkrankungen

  • Übergewicht
  • Fettleber
  • Fettstoffwechselstörungen
  • Diabetes mellitus
  • Bluthochdruck
  • Gicht
  • Arteriosklerose
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Metabolisches Syndrom
  • Lipödem & Lymphödem
  • PCO-Syndrom
  • Fibromyalgie

Icon Esstörungen

Essstörungen

  • Emotionales Essen
  • Anorexia Nervosa
  • Bulimia Nervosa
  • Orthorexia Nervosa
  • Binge Eating Disorder
  • Mangelernährung
  • ADHS

Nahrungsmittel­unverträglichkeiten

  • Laktoseintoleranz
  • Fruktoseintoleranz
  • Sorbitintoleranz
  • Histaminintoleranz
  • Weizensensitivität
  • Zöliakie

Magen-Darm-Erkrankungen

  • Blähungen/ Durchfall/ Verstopfungen
  • Übelkeit/ Erbrechen
  • Appetitlosigkeit
  • Karies/ Paradontose
  • Reflux/ Sodbrennen
  • Kau- und Schluckstörungen
  • Helicobacter pylori
  • Reizdarm & Reizmagen
  • Leaky Gut Syndrom
  • Dünndarmfehlbesiedlung
  • Pilzerkrankungen (Candida)

So läuft Ihre Behandlung ab

1. Kostenfreier Info-Call (20 min.)

Bei einem Telefongespräch besprechen wir mit welchem Thema Sie kommen, außerdem werden Erwartungen und Bedürfnisse abgesteckt sowie alles Formelle geklärt, damit der Beratung nichts mehr im Weg steht. Das Gespräch dient ebenfalls dazu, um auf individuelle Fragen einzugehen und zu sehen ob es zwischenmenschlich passt. Wenn Sie sich für eine Ernährungsberatung entscheiden, leite ich das Verfahren zur Kostenerstattung bei der Krankenkasse ein und sende Ihnen einen Patientenfragebogen zu, den Sie bitte vor dem Erstgespräch ausfüllen.

2. Anamnesegespräch (60 min.)

Der erste offizielle Termin ist eine Bestands­auf­nah­me und basiert auf dem vorab ausgefüllten Fragebogen, dabei gehen wir der Ursache Ihrer Beschwerden/ Themen auf den Grund. Um möglichst viel über Ihren Status-quo zu erfahren, werde ich Sie zu Ess­ge­wohn­hei­ten, -­zei­ten und -men­gen befragen, ggf. Laborwerte prüfen bzw. anfragen und weitere Gesundheitsparameter betrachten. Außerdem wird hierbei ein realistisches Behandlungsziel formuliert und schriftlich festgehalten. Zu guter letzt bekommen Sie eine Einführung in die Ernährungsdokumentation.

3. Ernährungsanalyse (60 min.)

Der nächste Termin beginnt mit einer Analyse des Ernährungsprotokolls und einer Reflexion des selbst beobachteten Essverhaltens. Hand in Hand identifizieren wir ungünstige Ernährungsmuster und weitere Verhaltensweisen und Ursachen, die das Essverhalten beeinflussen. Zudem wird in diesem Termin Ernährungswissen vermittelt oder gerade gerückt, wenn nötig. Aus dem neu erworbenen Informationen werden individuelle Handlungsschritte abgeleitet und Ziele nach der SMART-Formel festgelegt.

4. Folgeberatungen (60 min)

Bei den Folgeberatungen besprechen wir, ob die vorher gesteckten Ziele im Alltag umsetzbar waren oder es an der einen oder anderen Stelle gehakt hat. Herausforderungen, die bei der Umsetzung aufgekommen sind, werden besprochen und gemeinsam wird nach passablen Lösungen geschaut. Bestehende Ziele werden nachjustiert, je nachdem wie die Umsetzung geklappt hat und gegebenenfalls werden weitere Schritte eingeleitet, die zum Behandlungserfolg beitragen.

5. Abschlussgespäch & Evaluation (60 min)

Bei der letzten Beratung lassen wir den Beratungszeitraum Revue passieren und werfen einen ehrlichen Blick auf die Ergebnisse, im Vergleich zum Startpunkt. Ich gebe Ihnen zum Abschluss noch weitere Tipps und Feedback, damit die neuen Gewohnheiten nachhaltig erhalten bleiben. Zum Schluss bekommen Sie einen Evaluationsfragebogen, um zu prüfen ob die Behandlungsziele erreicht wurden und bei die Erwartungen an die Ernährungsberatung erfüllt wurden.

Das nehmen Sie aus der Beratung mit:

  • Erwerb von fachlich fundiertem Ernährungswissen, mit alltagstauglichem Praxisbezug

  • Stärkung der intrinsischen Motivation und Selbstwirksamkeit in Bezug auf Verhaltensveränderungen

  • Entwicklung von individuellen Ernährungsgewohnheiten

  • Verbesserung des Einschätzungsvermögens und der Selbstwirksamkeit

  • Steigerung des Wohlbefindens & der Lebensqualität

  • Verbesserung des subjektiven und objektiven Gesundheitsempfindens

Ihr Weg zur Kostenerstattung

Gesunde Ernährung am Arbeitsplatz

Tragen Sie dazu bei, dass Ihre Mitarbeiter gesund bleiben und sich am Arbeitsplatz wohlfühlen. Die Ernährung ist eine wichtige Säule für die die mentale und physische Gesundheit. Mit Ernährungsseminaren und Workshops können Sie als Arbeitgeber einen Beitrag zur Zufriedenheit & zum Wohlbefinden und ganz nebenbei Steuern sparen.

Programm­­entwicklung

Seit Oktober 2020 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die sogenannten digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verschreiben. Dies ist ein wichtiger Meilenstein der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Ob eine Anwendung erfolgreich ist oder nicht, hängt stark von den Bausteinen, Modulen und Inhalten ab. Mit meiner Erfahrung und Expertise unterstütze ich Unternehmen bei der konzeptionellen und inhaltlichen Entwicklung von Medical Apps und digitalen Gesundheitsprogrammen.

Fragen und Antworten

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse eine Ernährungsberatung?2022-05-24T17:09:42+00:00

Die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen für eine Ernährungsberatung ist nach §43 des 5. Sozialgesetzbuchs (SGB V) gesetzlich geregelt. Demnach können Krankenkassen ergänzende Leistungen erbringen, die den Gesundheitszustand chronisch kranker Patienten fördern. Konkret heißt das, gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten für eine professionelle Ernährungsberatung. Dabei ist entscheidend, ob aufgrund der Erkrankung des Patienten eine Notwendigkeit, also eine medizinische Indikation, vorliegt. 

In der Regel verlangen die Krankenkassen dann eine Notwendigkeitsbescheinigung (sowas wie ein Rezept) von einem behandelnden Arzt (z.B. dem Hausarzt) und einen Kostenvoranschlag der Ernährungsberaterin. Dann übernehmen sie bis zu 85 Prozent der Kosten einer Ernährungsberatung bis zu einem Maximalbetrag, der je nach Krankenkasse variiert.